Auktionsbedingungen

1. Der Zuschlag erfolgt an den Höchstbietenden, außer ein Plakat wird per Sofortkauf erworben. Es steht dem Versteigerer frei, ein Gebot ohne Angaben von Gründen abzulehnen oder zu stornieren. In der Regel beginnt der Ausruf mit dem Limit-Preis. Der Erhöhungsschritt beträgt immer CHF 20.-, unabhängig von der aktuellen Gebotshöhe. Weder Minimalgebote (Limit-Preis) noch die programmierten Bieterschritte können unterschritten werden.


2. Bieter müssen sich vor der Auktion registrieren. Der Registrierung hat wahrheitsgemäß zu erfolgen. Sollten durch unwahre Angabe Kosten entstehen, werden diese weiter belastet. Es können Bieter ohne Angabe von Gründen abgewiesen werden. Aufträge und Gebote werden auch in schriftlicher Form entgegen genommen. Gebote im Internet wie auch in schriftlicher Form sind verbindlich und können nicht mehr zurückgezogen werden. Jeder Ersteigerer haftet persönlich für seine Käufe und kann nicht geltend machen, im Auftrag und auf Rechnung Dritter gehandelt zu haben.


3. Die Versteigerung erfolgt gegen umgehende Zahlung in Schweizer Währung. Unabhängig mit welchem Zahlungsmittel die Bezahlung erfolgt, der Versand der Plakate erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung durch den Käufer. Im Hinblick auf unsere Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer müssen alle Rechnungen der Bieter innert zwei Wochen nach Auktionsschluss beglichen sein. Nach diesem Datum werden offene Rechnungen einer Inkassostelle übergeben, und es wird ein Verzugszins von 10% p.a. auf den ausstehenden Betrag aufgerechnet. Auf den Zuschlagpreis bzw. Sofortkauf-Preis ist von allen in- und ausländischen Käufern prinzipiell ein Aufgeld von 15% (exklusive MwSt.) zu entrichten. Inländischen Kunden wird zusätzlich die Mehrwertsteuer von 7,7% belastet.


4. Wird die Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, kann der Versteigerer wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages verlangen oder jederzeit auch ohne weitere Fristansetzung den Zuschlag annullieren. In jedem Fall haftet der Ersteigerer für alle aus der Nichtbezahlung beziehungsweise aus der verspäteten Zahlung entstandenen Schäden, insbesondere bei Aufhebung des Zuschlages, für einen allfälligen Mindererlös, sei es weil das Plakat einem anderen Bieter der gleichen Auktion oder einem Dritten an einer späteren Auktion zugeschlagen wird. Auf einen allfälligen Mehrerlös hat der Ersteigerer, dessen Zuschlag annulliert wurde, keinen Anspruch.


5. Die ersteigerten Gegenstände werden erst nach gänzlicher Begleichung der Rechnung ausgeliefert. Bis dahin werden sie auf Rechnung und Gefahr des Käufers zurückbehalten.


6. Die Plakate werden in dem Zustand erworben, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlages befinden. Mit erfolgtem Zuschlag hört die Gewährspflicht des Auktionators auf. Es besteht keine Möglichkeit einer Vorbesichtigung. Die Daten zu der Auktion wie Zuschreibung, Epochen und Zustandskategorisierung etc. wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Eine Haftung für deren Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Der genaue Zustand und allfällige Reparaturstellen können vom Kaufinteressenten erfragt werden.


7. Vor Ende der Versteigerung kann kein Plakat zur Auslieferung verlangt oder aus der Auktion entfernt werden, ausser bei einem Sofortkauf und erfolgter Bezahlung. Der Versand der Plakate wird vom Auktionator übernommen und mit aller Sorgfalt, jedoch auf Kosten und Gefahr des Empfängers ausgeführt. Sämtliche anfallenden Zoll-, Versand-, und Transportkosten gehen zu Lasten des Ersteigerers.


8. Die Objekte werden zum Teil im Namen und auf Rechnung Dritter versteigert.


9. Die vorstehenden Bedingungen sind integrierender Bestandteil jedes einzelnen an der Auktion abgeschlossenen Kaufvertrages. Änderungen sind nur schriftlich gültig. Das Verhältnis zwischen den Parteien untersteht in allen Teilen schweizerischem Recht.


Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.


Guido Tön